Beantragt wird die Soforthilfe durch den Verein nicht von Eltern/Familien; allfällige Direktgesuche werden keine angenommen. Das Geschäftsmodell des Vereins sieht vielmehr vor, dass stets eine mit der familiären (Not-)Situation vertraute, qualifizierte Fach-/Bezugsperson oder Institution mit einem standardisierten Formular dem Verein den konkreten Bedarfsfall meldet und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und den Bedarf bestätigt. Mit dieser Person oder Institution koordiniert der Verein auch die Bezahlung der allenfalls genehmigten Soforthilfe.

Bezugs-/Fachpersonen sind zum Beispiel: Eltern- und Frauenberatung, sozialpädagogische Familienbegleitung, Opferhilfe, Kinder- und Jugenddienst, Schulsozialarbeit, Lehrpersonen, Sozialdienste, Beistände, Kinderärzte usw.

Die finanzielle Unterstützung begrenzt sich im Einzelfall in der Regel auf wenige Hundert Schweizerfranken. Bei grösseren oder sich wiederholenden Engagements (z.B. Musik- oder Sportunterricht) unterstützt der Verein höchstens einmalig und verweist auf andere Institutionen, z.B. Stiftungen, für kostspieligere und/oder längerfristige Finanzierungslösungen.

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